Laiengremium definiert Ausschlusskriterien für katholische Ämter

Wer andere Menschen öffentlich abwertet, herabwürdigt, diffamiert oder bedroht, kann künftig kein Amt in einem katholische Rätegremium des Erzbistums München und Freising mehr ausüben. Das hat der Diözesanrat, die höchste Vertretung der Laien in der Erzdiözese, bei seiner Frühjahrstagung am Samstag in Ismaning laut einer Mitteilung beschlossen. „Ein Katholik oder eine Katholikin, der oder die öffentlich wahrnehmbar menschenverachtend handelt (…) und damit die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigt, ist nicht wählbar“, heißt es in der Stellungnahme. In allen entsprechenden Fällen sei „die Anrufung der Schiedsstelle zwingend erforderlich“. Ein Ausschluss gelte für die jeweils laufende Wahlperiode.

Die neue Präambel für alle Satzungen der Rätegremien verweise darauf, dass die demokratisch gewählten Räte das Leben der Gläubigen repräsentierten. Ihre Arbeit solle so ausgestaltet sein, „dass die Vielfalt der Begabungen und die Vielfalt der Lebensweisen und Lebensentwürfe in einer zeitgemäßen Form ihren Ausdruck finden können“. Jede Diskriminierung - aufgrund von Ethnie, Herkunft oder Hautfarbe, Religion, geschlechtlicher und sexueller Identität, Alter oder Beeinträchtigung - sei mit einer Mitgliedschaft in den Katholikenräten unvereinbar.

Der Beschluss des Diözesanrats stützt sich den Angaben zufolge auf die Erklärung der deutschen katholischen Bischöfe mit dem Titel „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“, die die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Februar 2024 beschlossen hatte. (0903/16.03.2025)

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