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Länder pochen auf raschen Digitalpakt 2.0 für Schulen

Einige Milliarden aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur sollen auch in Kitas und Schulen fließen. Bund und Länder wollen das nun möglichst rasch auf den Weg bringen.

Die Bildungsministerinnen und -minister der Länder drängen auf eine schnelle Einigung mit dem Bund zu digitalen Investitionen in Schulen. Man wünsche sich einen einfachen und unbürokratischen Digitalpakt 2.0, sagte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg, am Donnerstag nach Beratungen mit Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) auf Schloss Bothmer in Klütz (Mecklenburg-Vorpommern). Beide äußerten die Erwartung, dass noch in diesem Jahr oder spätestens im kommenden tatsächlich Geld fließen werde.

Im Rahmen des Entwurfs für den Bundeshaushalt in diesem Jahr und die Etatplanung für die kommenden Jahre haben sich Union und SPD darauf verständigt, in dieser Wahlperiode 2,5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen zur Verfügung zu stellen. Von den Ländern kommt die gleiche Summe hinzu. Die Bildungsminister der Länder erklärten, dass geprüft werden solle, ob das Gesamtvolumen des Digitalpakts 2.0 aus Mitteln des Schuldenpakets des Bundes für Infrastruktur erhöhten werden könne.

Den Ländern stehen 100 Milliarden Euro von dem 500-Milliarden-Schuldenpaket des Bundes zur Verfügung. Bundesbildungsministerin Prien erklärte, sie erwarte, dass die Bundesländer aus ihrem Anteil mehr Investitionen in Kitas und Schulen tätigen. “Da die Länder mit der Änderung der Schuldenbremse sogar zusätzliche Haushaltsspielräume erhalten, sollten sie diese in erster Linie für Kitas und Schulen aufwenden”, sagte Prien. Sie stellte zudem in Aussicht, dass die Finanzierung über das sogenannte Sondervermögen eine relativ bürokratiearme Umsetzung ermögliche.

Der Digitalpakt 1.0 war im Mai 2024 ausgelaufen. Daran hatte sich der Bund seit 2019 mit 6,5 Milliarden Euro beteiligt und 90 Prozent der Ausgaben für die Digitalisierung in den Schulen wie Laptops und digitale Tafeln getragen. Länder und Kommunen mussten lediglich zehn Prozent übernehmen.