Ein Rechtsgutachten stuft die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform als nicht verfassungskonform ein. Die von einer Regierungskommission erstellten Vorschläge missachteten die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, heißt es in dem 140-seitigen Gutachten des Augsburger Verfassungsrechtlers Professor Ferdinand Wollenschläger. In Auftrag gegeben hatten es die Landesregierungen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass die Krankenhausplanung nach geltendem Recht in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, Lauterbach müsse dafür sorgen, dass die Länder ihre derzeitigen „Entscheidungskompetenzen bei der Krankenhausplanung“ behielten. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, er sei froh, dass Lauterbach mittlerweile angekündigt habe, „keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge“ anzustreben, sondern mit den Ländern zusammenzuarbeiten. Die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) sagte, die drei Länder wollten „keinesfalls eine Reform verhindern, sondern – ganz im Gegenteil – einen Erfolg der Reform ermöglichen“.
