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Lachgas

Lachgas ist ein farbloses Gas mit süßlichem Geruch. Sein wissenschaftlicher Name lautet Distickstoffmonoxid (N2O). Erstmals wurde das Gas in der Medizin 1844 vom Zahnarzt H. Wells wegen seiner schmerzstillenden, betäubenden Wirkung eingesetzt. In Spraydosen ist es als Treibgas enthalten – und als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln.

In der Partyszene wird Lachgas meist aus Ballons oder direkt aus Sahnespenderkapseln inhaliert. “Wird Lachgas als Schnüffelstoff eingeatmet, so tritt nach wenigen Sekunden ein Rausch ein, bei dem schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle empfunden werden”, erklärt eine Sprecherin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Der Rauschzustand halte wenige Minuten an.

Ab einem Anteil von 90 Prozent des Gases in der Atemluft würden Konsumenten bewusstlos, so die Bundeszentrale weiter. Durch den Sauerstoffmangel kann das Gehirn geschädigt werden. Um die Wirkung zu steigern, zögen sich manche Konsumenten eine Plastiktüte über den Kopf. Falls dann Bewusstlosigkeit eintrete, drohe Erstickungsgefahr.

Wird das Lachgas direkt aus einer Kapsel konsumiert, kann zudem die Lippe an der Gasquelle festfrieren. Weitere akute Risiken sind Taubheits- und Schwindelgefühle, wodurch Stürze drohen. Bei häufigem Konsum können die inneren Organe und das Nervensystem Schaden nehmen. Lachgas schädigt darüber hinaus das Knochenmark und zerstört die Isolierung der Nervenbahnen. Koordinationsstörungen und die Einschränkung der Merkfähigkeit sind die Folge.

Chronischer Missbrauch erhöht zudem die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Bei Mischkonsum mit anderen Drogen können unberechenbare und unangenehme Rauschzustände eintreten. In Verbindung mit Alkohol kommt es verstärkt zu Übelkeit und Erbrechen. Generell erhöhen sich beim Mischkonsum die gesundheitlichen Risiken.

Soweit Lachgas in der Medizin als Arzneimittel eingesetzt wird, unterliegt es dem Arzneimittelrecht und ist verschreibungspflichtig. Lachgas ist kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.