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Krebsgesellschaft rät zu UV-Schutz in Sommermonaten

Zum Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni rät die Bayerische Krebsgesellschaft (BKG), sich ausreichend vor den sommerlichen Sonnenstrahlen zu schützen. Ob beim Spaziergang, Radfahren, im Garten oder Freibad – in den Monaten von April bis September sei Sonnenschutz „ein Muss“, teilte die BKG am Mittwoch in München mit.

Grundsätzlich solle man sich nicht ungeschützt, zu lang und zu intensiv der Sonneneinstrahlung aussetzen, rät BKG-Präsident Volker Heinemann laut Mitteilung. Bereits ab einem UV-Index 3 empfiehlt der Mediziner einen Schutz durch Kleidung und Sonnencreme, ab einem UV-Index von 6 sei er „zwingend notwendig“. Die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr sollte grundsätzlich gemieden werden. Er empfiehlt einen morgendlichen Check des UV-Indexes auf einer Wetter-App.

Ein unzureichender Schutz vor der ultravioletten Strahlung der Sonne könne die Haut langfristig schädigen und Hautkrebs verursachen, sagte Heinemann. Eine zu intensive Belastung mit UV-Strahlung werde auf das Sonnenkonto der Haut verbucht. „Im Gegensatz zum Bankkonto können wir von diesem persönlichen Sonnenkonto aber nichts abbuchen. Ist es voll, könnte sich Hautkrebs entwickeln.“

Kinder müssten besonders vor der Sonne geschützt werden, ihre Haut sei dünner und empfindlicher. „Jeder Sonnenbrand im Kindesalter erhöht das Hautkrebsrisiko im späteren Leben“, sagte Heinemann. Auch ohne Sonnenbrand könne regelmäßige UV-Belastung zu Langzeitschäden führen. Ab einem Alter von 35 Jahren sollte alle zwei Jahre das Angebot einer Hautkrebs-Früherkennung wahrgenommen werden, rät der Mediziner.

Im Jahr 2020 erkrankten laut Deutschem Krebsregister rund 23.560 Menschen in Deutschland neu am schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom, rund 209.000 Menschen an hellem Hautkrebs. Die Zahl der Hautkrebsbehandlungen in deutschen Krankenhäusern hat sich laut Statistischem Bundesamt von 2003 bis 2023 nahezu verdoppelt, von rund 62.000 Patienten auf rund 116.900. (1918/11.06.2025)