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Krankenkasse warnt vor geplanten Änderungen an Krankenhausreform

Deutschlands Krankenhauslandschaft ist reformbedürftig. Unter der Ampel-Regierung wurde dies unter großen Mühen angestoßen. Eine geplante Reform der Reform stößt auf Ablehnung bei der Barmer.

Die Barmer Ersatzkasse lehnt die geplanten Änderungen an der bereits beschlossenen Krankenhausreform ab. Das Gesetz habe ursprünglich das richtige Ziel gehabt: effizientere Strukturen und mehr Qualität über neue Vorgaben. “Leider sehen wir, es geht wieder in die falsche Richtung”, sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Christoph Straub, am Donnerstag in Berlin. Deutschland brauche Strukturreformen, aber die richtigen. Derzeit gebe es im internationalen Vergleich zu viele Standorte, zu viele Betten und einen zu großen Anteil an mäßig spezialisierten Kliniken.

Die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder hätten in der Vergangenheit zu wenig die Qualität der Versorgung im Auge gehabt und stattdessen bestehende Strukturen gepflegt, kritisierte Straub. Es sei daher falsch, weiter auf die Länder zuzugehen und ihnen mehr Ausnahmeregeln zu erlauben, wie der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Krankenhausreform es vorsehe.

“Die neuen weitreichenderen Ausnahmeregelungen gefährden die Patientensicherheit”, warnte Straub. So könnten die Länder künftig Krankenhäusern sogenannte Leistungsgruppen zuweisen, ohne dass die festgelegten Mindestqualitätsvorgaben vollumfänglich erfüllt seien. Das unterlaufe die geplante Einheitlichkeit auf Bundesebene. Auch sei es falsch, den Ländern die Definition von Fachkliniken zu überlassen. Und der geplante Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro, um die Reform umzusetzen, dürfe nicht für den Erhalt bestehender Strukturen zweckentfremdet werden. Dieses Risiko bestehe aber, wenn die Kostenträger keinen verbindlichen Einfluss auf die Mittelvergabe mehr hätten, so Straub.

Die Bundesregierung hatte vergangene Woche nach langem Tauziehen Veränderungen der 2024 von der Ampel-Regierung verabschiedeten Krankenhausreform zugestimmt. Ziele der ursprünglichen Reform sind eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jedem Krankenhaus bestimmte Fachgebiete zugewiesen werden. Dafür müssen sie Kriterien erfüllen, etwa eine gewisse Zahl an Fachärztinnen und -ärzten, eine Mindestmenge an Behandlungen und entsprechende Technikausstattung. Zudem soll ein neues Vergütungssystem dazu beitragen, Fehlanreize für medizinisch unnötige Operationen abzubauen.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht befristete Ausnahmeregeln für die Länder bei der zeitlichen Umsetzung der Reform und den Qualitätskriterien vor. Damit soll auch der Erhalt von Kliniken in ländlichen Regionen gesichert werden, die für die Grund- und Notfallversorgung zuständig sind.