Die Techniker Krankenkasse (TK) verzeichnet einen leichten Anstieg von Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler. 2024 haben sich 549 Patienten und Patientinnen aus Niedersachsen mit einem entsprechenden Verdacht bei der Kasse gemeldet, wie die TK am Montag in Hannover mitteilte. 2023 registrierte die Krankenversicherung noch 518 Fälle, rund 6 Prozent weniger.
Die meisten gemeldeten Fälle betrafen nach TK-Angaben den chirurgischen Bereich mit 32 Prozent (176 Fälle), gefolgt von der Fachrichtung Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 88 Fällen (16 Prozent). Auf den Bereich Geburtshilfe und Gynäkologie entfielen 8 Prozent der Meldungen, dahinter rangierten Allgemeinmedizin (7), Orthopädie (6), Augenheilkunde und Innere Medizin (je 5). Pflegefehler schlagen mit 4 Prozent zu Buche, 3 Prozent der Meldungen betrafen das Fach Neurologie/Psychiatrie. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 14 Prozent.
Sabrina Jacob, kommissarische Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen, vermutet, dass die gemeldeten Fälle nur die Spitze des Eisberges sind. „Wir gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus“, sagte sie. Viele Patienten und Patientinnen meldeten vermutete Behandlungsfehler aus Unsicherheit oder Unwissenheit nicht, ergänzte Jacob. Die Expertin forderte für eine systematische Auswertung von Behandlungsfehlern eine gesetzliche Meldepflicht für alle medizinischen Einrichtungen. Fehler dürften nicht länger unter dem Radar bleiben.
Die TK verwies darauf, dass das Einschalten der Krankenkasse für Patientinnen und Patienten einen entscheidenden Vorteil hat: Zunächst überprüfe die Kasse den Verdacht und helfe Betroffenen so, die Aussichten einer juristischen Auseinandersetzung realistisch einzuschätzen. Sollten sich Patienten entscheiden, den Klageweg zu beschreiten, könne die Kasse in manchen konkreten Verdachtsfällen Gutachten in Auftrag geben, die Versicherten für ihre Klage nutzen könnten, hieß es.