Die Krankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen warnt vor mehr Klinik-Pleiten im Bundesland. Die Lage verschärfe sich, sagte KGNW-Geschäftsführer Matthias Blum der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Seit Februar 2023 hätten in Nordrhein-Westfalen bisher elf Krankenhäuser Insolvenz anmelden müssen. „Sollte der Bundesgesundheitsminister weiter jede wirksame Stabilisierung der Krankenhäuser verweigern, rechnen wir alleine in NRW mit mindestens 20 neuen Insolvenzen.“ Blum betonte: „Viel empfindlicher aber wird die Patientinnen und Patienten treffen, dass die meisten Krankenhausträger ihre Millionendefizite kompensieren und dafür Versorgungsangebote einstellen müssen.“
Die Krankenhausgesellschaft sieht in Lauterbachs Plänen eine Benachteiligung der ländlichen Kliniken zugunsten der Unikliniken. Der Referentenentwurf bereite eine Zentralisierung der Krankenhausversorgung vor, erläuterte Blum. Darin werde den ländlich gelegenen Krankenhäusern eine eher untergeordnete Rolle zugestanden, obwohl viele von ihnen über eine exzellente Spezialisierung verfügten. „Herr Lauterbach will das Verfassungsrecht der Bundesländer für die Krankenhausplanung aushöhlen und den Ländern nur noch in der Rolle einer Mittelbehörde die Umsetzung der Bundesvorgaben erlauben.“
Nach einer Einigung auf Eckpunkte zwischen Bund und Ländern im vergangenen Jahr ist am vergangenen Freitag ein Referentenentwurf für das bundesweite „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) vorgelegt worden. Dieser befindet sich in der Ressortabstimmung der Regierungskoalition. Laut Entwurf sollen die Bundesländer über eine spätere Rechtsverordnung zur Festlegung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien mitentscheiden dürfen. Das Gesetz soll nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums noch im April im Bundeskabinett beschlossen werden und Anfang 2025 in Kraft treten.
Kern der geplanten Krankenhausreform ist die Ergänzung der seit mehr als 20 Jahren existierenden Fallpauschalen. So soll das Vorhalten von Leistungen besser vergütet und die Zahl unnötiger, aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführter Eingriffe verringert werden. Auch sollen sich künftig kleinere Kliniken mit niedrigerem Versorgungslevel auf eine Grundversorgung konzentrieren, während die komplexeren Eingriffe vor allem in großen, spezialisierten Kliniken erfolgen sollen. Kritiker der Reformpläne warnen unter anderem vor einer verzerrten Bewertung von Kliniken und bemängeln fehlende Sicherungskriterien von Häusern vor allem in ländlichen Regionen.