Pflegeheime werden immer teurer. Doch nicht jede Erhöhung ist erlaubt. Worauf Bewohner und Angehörige achten sollten.
Pflegeheimbewohner und ihre Angehörigen sollten angekündigte Kostenerhöhungen sorgfältig prüfen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Hintergrund sind weiter steigende Kosten in der stationären Pflege, die viele Betroffene nicht mehr aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können.
Steigende Kosten müssen laut den Verbraucherschützern schriftlich mitgeteilt werden und dürfen frühestens vier Wochen nach Zugang des Schreibens wirksam werden. Zudem müssen Pflegeheime die Gründe für die Erhöhung transparent darlegen und die bisherigen den neuen Kosten gegenüberstellen. Ohne Zustimmung der Bewohner dürfen diese nicht steigen. Bei formalen oder inhaltlichen Fehlern kann die Zustimmung verweigert werden.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, können Pflegeheimbewohner staatliche Hilfen beantragen. Dazu zählen Wohngeld, Pflegewohngeld sowie Hilfe zur Pflege. Diese Leistungen werden allerdings erst ab Antragstellung gewährt. Die Verbraucherschützer raten deshalb zu einer frühzeitigen Beantragung.
Zugleich warnt die Verbraucherzentrale vor Bürgschaften, die Pflegeheime mitunter von Angehörigen verlangen, bis Sozialleistungen bewilligt sind. Zwar seien solche Bürgschaften rechtlich nicht immer zulässig, unterschriebene Verpflichtungen könnten jedoch zu Zahlungen führen. Der Abschluss eines Heimvertrags dürfe nicht von einer Bürgschaft abhängig gemacht werden.
Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen lagen die durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Jahr eines Pflegeheimaufenthalts in NRW zuletzt bei 3.582 Euro im Monat - 270 Euro mehr als im Vorjahr. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass die Belastung weiter zunimmt.