Nach und nach setzen die Bundesländer derzeit die Bezahlkarte für Flüchtlinge um. Dabei fallen die Regeln für ihren Einsatz durchaus unterschiedlich aus. Kommunen pochen auf eine einheitliche Lösung.
Die Kommunen wenden sich gegen zu viele unterschiedliche Regeln bei der Bezahlkarte für Geflüchtete. Wünschenswert sei “eine möglichst einheitliche, rechtssichere Lösung”, teilte der Deutsche Städte- und Gemeindebund auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. “Ein Flickenteppich sollte soweit wie möglich vermieden werden.” Ausnahmeregelungen seien da sinnvoll, wo Kommunen schon in Eigenregie auf Basis der bundeseinheitlichen Kriterien Karten ausgegeben hätten. Für die Kommunen sei zudem wichtig, dass die Länder die anfallenden Kosten für Administration und Support der Karten übernehmen.
Mehr als ein Jahr, nachdem sie sich auf ihre Einführung geeinigt haben, setzen die Bundesländer die Bezahlkarte nun nach und nach mit teils unterschiedlichen Regeln um, wie eine KNA-Recherche in dieser Woche ergab. So planen etwa Bremen und nach bisherigem Stand auch Thüringen eine Obergrenze für Bargeldabhebungen von bis zu 120 Euro pro Person und Monat, während in den meisten Ländern in der Regel 50 Euro vorgesehen sind. In Berlin soll diese Obergrenze unterdessen nach einem halben Jahr wegfallen, wie der Senat am Dienstag beschloss.
Bund und Länder hatten sich im vergangenen Jahr darauf verständigt, statt Bargeld künftig eine Bezahlkarte an geflüchtete Menschen auszugeben. 14 Bundesländer einigten sich dazu auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte. Allerdings können sie dabei im Detail unterschiedliche Regelungen treffen. Schleswig-Holstein etwa will die Nutzung der Karte voraussichtlich nur im eigenen Land erlauben, andere schränken die Onlinenutzung ein. Geldtransfers und Überweisungen ins Ausland sind in der Regel nicht möglich. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen bei der Umsetzung eigene Wege.