Die Parlamentskommission zur Kontrolle des brandenburgischen Verfassungsschutzes hat empfohlen, die bisher in Dienstanweisungen festgelegten Befugnisse zur Einstufung extremistischer Bestrebungen gesetzlich zu regeln. Ziel sei, „jedem Anschein einer politisch motivierten Erkenntnisgewinnung durch die Abteilung Verfassungsschutz entgegenzuwirken“, erklärte die Kommission am Mittwoch in Potsdam. Zugleich bewertete das Gremium die Einstufung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem positiv.
Dabei sind laut Kontrollkommission alle gesetzlichen Regelungen und der besondere grundgesetzliche Schutz von Parteien berücksichtigt worden. „Die Kommission sieht auf der Grundlage des sorgfältig ermittelten, ihr vorgelegten Vermerkes und der fortlaufenden Berichterstattung in den letzten fünf Jahren die Einstufung durch den Verfassungsschutz als gerechtfertigt an“, heißt es in der Erklärung.
Zugleich kritisierte die Parlamentarische Kontrollkommission das Vorgehen der am Freitag zurückgetretenen früheren Innenministerin Katrin Lange (SPD). Das Ministerium habe die Kommission erst am Dienstag danach in einer Sondersitzung offiziell über die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz informiert. Die Einstufung vom 14. April als gesichert rechtsextrem war am 7. Mai öffentlich bekanntgeworden.