Mit einer Anpassung des Niedersächsischen Klimagesetzes will das Landeskabinett den Kommunen die Anpassung an Klimafolgen wie zunehmende Hitze und Trockenheit erleichtern. Hierfür wolle das Land in allen Landkreisen und kreisfreien Städten dauerhaft eine Personalstelle für die Klimafolgenanpassung finanzieren, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch in Hannover mit. Dafür sollen pro Jahr 4,4 Millionen Euro bereitgestellt werden. Der Gesetzentwurf wird den Angaben zufolge nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Angesichts des zunehmenden Temperaturanstiegs durch die Klimakrise müssten sich die Kommunen verstärkt mit Hitzeplanung, Starkregenvorsorge, Hochwasserschutz und Wasserresilienz beschäftigen, hieß es. „Wir brauchen etwa mehr Wasserrückhalt, Begrünung, Verschattung, hitzeresistentes Bauen und klimaangepasste Quartiersgestaltung“, erläutere Landesumweltminister Christian Meyer (Grüne) einige Maßnahmen zur Klimafolgenbegrenzung. Mit der geplanten Gesetzesänderung wolle die Landesregierung die Aufgabe der Klimafolgenanpassung im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden dauerhaft vor Ort verankern und verstetigen.
Die Gesetzesnovelle weite zudem die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung aus und verpflichte fortan auch alle Samt- und Einheitsgemeinden zur Wärmeplanung, hieß es weiter. Für die Erstellung und Fortschreibung der Wärmeplanung will die Landesregierung den Kommunen nach eigenen Angaben bis 2040 insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung stellen.