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Kitas: Landesregierung verlängert “+1-Kind-Regelung”

Die rot-grüne Landesregierung hat am Dienstag eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Kita-Gesetz beschlossen. Damit soll im Wesentlichen der sogenannten „+1-Kind-Regelung“ in Kitas vorerst weiter Bestandsschutz gegeben werden, teilte die Staatskanzlei mit. Die bisherige Not-Verordnung wäre Ende Juli 2024 ausgelaufen.

Kita-Träger erhielten nun für betroffene Gruppen mehr Planungssicherheit, hieß es. Der Bestandsschutz gelte jedoch nur für die Gruppen, in denen Ende Juli tatsächlich ein zusätzliches Kind betreut wird. Für diese Gruppen werde die „+1-Kind-Regelung“ bis Ende Juli 2026 gelten.

Darüber hinaus soll die Geltung einiger Änderungen im Kita-Gesetz, die ab August in Kraft treten werden, für bestimmte Gruppenarten ausgeschlossen werden. Demnach können Waldkindergärten, eingruppige Außenstellen und Integrative Gruppen nicht von der Ausnahme Gebrauch machen, Sozialassistentinnen und -assistenten mit Berufserfahrung anstelle von pädagogischen Fachkräften einzusetzen.

Dadurch wolle die Landesregierung sicherstellen, dass aufgrund der besonderen Anforderungen in diesen Gruppen weiterhin immer mindestens eine pädagogische Fachkraft und eine pädagogische Assistenzkraft regelmäßig tätig sind, hieß es.