Kirche soll sich auch mit zweitem Missbrauchsopfer einigen

Auch in einem zweiten Schmerzensgeldprozess plädiert das Landgericht Aachen für eine gütliche Einigung zwischen dem Bistum Aachen und einem Missbrauchsbetroffenen. Die Frage ist hier, ob nicht auch das Land NRW haftet.

Auch in einem zweiten Schmerzensgeldprozess gegen das Bistum Aachen hat das Landgericht Aachen am Dienstag eine Vergleichszahlung an das Missbrauchsopfer angeregt. Der Kläger wirft einem Kaplan und Religionslehrer vor, ihn im Jahr 1990 als 17-Jährigen in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben.

In anderen Fällen schwerer Vergewaltigung seien Zahlungen von rund 100.000 Euro üblich, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Meiendresch am Dienstag bei der Verhandlung. Nach Abzug der von der Kirche bereits freiwillig gezahlten 35.000 Euro bleibe ein Rest von 65.000 Euro. Diese Summe sei aber aufgrund der Umstände auf 20.000 bis 25.000 Euro zu reduzieren.

Der Abzug beruht laut Gericht auf der offenen Frage, ob der Fall verjährt ist, sowie einer mögliche Haftbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Anwalt des Bistums hatte deutlich gemacht, dass der beschuldigte Priester zum Zeitpunkt der Tat zwar Kaplan gewesen sei. Zugleich sei er aber beim Land Nordrhein-Westfalen als Lehrer angestellt gewesen und die Tat im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit begangen worden. Grundsätzlich zweifle das Bistum die Tat aber nicht an, auch weil der Täter von weiteren Personen beschuldigt werde.

Der Kläger ist nach Angaben seiner Anwältin durch die Tat schwer psychisch beeinträchtigt. Per Attest war er von einer Teilnahme an der Verhandlung entschuldigt.

Wie im ersten Fall haben beide Parteien bis zum 11. Juni die Möglichkeit, sich zu dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zu äußern. Eine Entscheidung wurde für den 2. Juli angesetzt.

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