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Kirche kann sich zentrale Sterbehilfe-Beratungsstelle nicht leisten

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg wird vorerst keine zentrale Anlaufstelle zum Thema Sterbehilfe einrichten. Der Ausschuss für Diakonie empfiehlt der Landessynode, entsprechende Pläne aus finanziellen Gründen nicht weiterzuverfolgen, erklärte der Ausschussvorsitzende Jörg Beurer am Samstag in Stuttgart vor dem Kirchenparlament. Der Ausschuss begründet seine Empfehlung vor allem mit der angespannten Haushaltslage. Für neue Projekte stünden auf absehbare Zeit keine Mittel zur Verfügung, sagte Beurer.

Die Debatte über den kirchlichen Umgang mit dem assistierten Suizid begann nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020. Das Gericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidförderung gekippt. Daraufhin hatten 35 Synodale die Einrichtung eines kirchlichen Beratungs- und Begleitungsangebots innerhalb der württembergischen Landeskirche gefordert.

Obwohl das Projekt gestoppt wird, sieht der Ausschuss dringenden Handlungsbedarf. Er appelliert an den Bundestag, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um den Schutz vulnerabler Gruppen sicherzustellen, die Palliativversorgung zu verbessern und die Suizidprävention zu stärken. Der Ausschuss sorgt sich um Menschen, die sich unter Druck gesetzt fühlen, „anderen nicht oder nicht mehr zur Last fallen zu wollen“. Der Ausschuss warnt vor einem gesellschaftlichen Wandel und verweist auf Belgien, wo inzwischen auch der assistierte Suizid für Minderjährige rechtlich möglich ist.

Die Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, Oberkirchenrätin Annette Noller, berichtete, in evangelischen Häusern komme assistierter Suizid nicht vor. Laut einer Abfrage innerhalb Württembergs verließen Menschen, die ihr Leben beenden wollten, vor diesem Schritt die diakonischen Einrichtungen. Das liege offenbar daran, dass die ablehnende Haltung der Kirche zur Unterstützung beim Suizid bekannt sei. (1634/05.07.2025)