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KI beschäftigt zunehmend Datenschutzzentrum Saarland

Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland muss sich zunehmend mit dem Thema Künstlicher Intelligenz und ihrem Einsatz auseinandersetzen. Mittlerweile fragten auch Sicherheitsbehörden und Schulen an, erklärte die Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel am Mittwoch in Saarbrücken bei der Vorstellung der Tätigkeitsberichte für die Bereiche Datenschutz und Informationsfreiheit. Dementsprechend werbe das Zentrum dafür, hochspezialisiertes Personal zu bekommen. Auch bei den vielen Cybervorfällen in Unternehmen müsse das Zentrum häufiger schauen, wie die jeweilige Technik vor Ort ausgestaltet sei, betonte Grethel.

Insgesamt registrierte das Zentrum im vergangenen Jahr mehr Beschwerden von persönlich Betroffenen. So stieg die Zahl von 464 im Jahr 2023 auf 565. „Das zeigt, dass Menschen Datenschutz wichtig ist“, betonte Grethel. Auch, wenn Politik und Wirtschaft häufig von unnötiger Bürokratie sprächen. Die Videoüberwachung – etwa in Gaststätten, Geschäften, Fitnessstudios oder von Privatpersonen erstellt – sei das Gebiet mit den meisten Beschwerden. Auch die Zahl der von Verantwortlichen gemeldeten Datenschutzverletzungen ist gestiegen. So zählte das Zentrum 2023 noch 727 und im vergangenen Jahr 885. Häufig seien Cyberangriffe verantwortlich, betonte die Landesdatenschutzbeauftragte.

Mit Blick auf den Umgang mit den Beschwerden und Meldungen sprach das Zentrum sieben Warnungen, zwölf Verwarnungen, sechs Anweisungen und Anordnungen sowie 17 Geldbußen aus. Die Summe der eingenommenen Geldbußen sei von rund 208.000 Euro im Jahr 2023 auf 261.000 Euro im Jahr 2024 gestiegen, hieß es. Das höchste Bußgeld hat laut Grethel bei 170.000 Euro für ein Unternehmen gelegen, welches trotz Abmeldung von Newslettern weiter Werbemails verschickt habe. Die Summe setze sich dabei aus der Größe des Verstoßes und des Unternehmens sowie der Frage nach einem strukturellen Problem zusammen.

Auch berichtete das Zentrum über ärztliche Rezepte, die es per Fax erhalten habe. Wer im Internet nach der Faxnummer einer bestimmten Praxis oder Apotheke suche, könne auf die Kontaktdaten des Datenschutzzentrums stoßen, weil die Unternehmen so auf die zuständige Aufsichtsbehörde verwiesen. Wenn das Zentrum dann anstelle der Apotheke Rezepte erhalte, sei das „ein Fall von Datenschutzironie in Reinform“. In den meisten Fällen habe ein Hinweis an Arztpraxen ausgereicht. In einem Fall habe das Zentrum jedoch ein Bußgeld ausgestellt, weil die betroffene Praxis trotz mehrfacher Hinweise immer wieder Rezepte an das Datenschutzzentrum gesendet habe. Mittlerweile habe die Arztpraxis den Versand ans Zentrum eingestellt, betonte Grethel.

Mit Blick auf den Bericht zur Informationsfreiheit warb sie für ein öffentliches Transparenzportal. Wenn Behörden verpflichtet wären, dort Informationen zu veröffentlichen, würde es die Zahl der Anfragen und damit die Belastung reduzieren. Auch müssten das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG) zusammengeführt werden, forderte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Denn während ihre Behörde für das IFG zuständig sei, sei das beim UIG nicht der Fall. Häufig müssten sie bisher erklären, dass sie nicht weiterhelfen könnten.

Generell vermittle das Zentrum zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie den öffentlichen Stellen bei Anfragen. Auch berate das Zentrum die Behörden, wenn es darum gehe, was mit welcher Begründung herausgegeben werden könnte oder nicht, erläuterte Grethel. Dass viele Menschen sich an das Zentrum wendeten, liege weniger daran, dass die Behörden Auskünfte nicht erteilen wollten, sondern daran, dass sie oft nicht wüssten, wie sie mit zahlreichen Ablehnungsgründen umgehen sollten.