Keine Vorwahl-Podien mit AfD-Politikern

Der Versuch eines AfD-Landtagskandidaten, sich in eine Podiumsdiskussion im evangelischen Gemeindehaus in Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen) einzuklagen, ist erfolglos geblieben. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte am Donnerstag eine Eilentscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts vom Vortag. Eine Einschränkung der gesetzlich vorgegebenen Chancengleichheit der Parteien liege nicht vor, weil die entsprechenden Vorgaben nicht für die Kirche gelten (AZ: 10 B 10203/26.OVG).

Bei der Podiumsdiskussion im Vorfeld der rheinland-pfälzischen Landtagswahl sollen an diesem Freitag Politiker aus der Region mit Jugendlichen diskutieren. Veranstalter ist neben der Evangelischen Jugend und dem kirchlich getragenen Jugendhaus Oppenheim auch die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Der AfD-Landtagskandidat Carsten Propp, der trotz eigenen Interesses nicht an der Runde teilnehmen durfte, hatte die Mitwirkung der Jugendvertretung zum Anlass genommen, mit einen Eilantrag gegen die Verbandsgemeinde einzureichen. Seiner Argumentation, die Kirche sei nur Gastgeber, aber nicht die eigentliche Veranstalterin, folgte das Gericht nicht.

Anders endete ein ähnlicher Rechtsstreit zwischen der Partei und der Universität Mainz. Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt erklärte die Ausladung des AfD-Vertreters von einer für Donnerstagabend geplanten Ringvorlesung des Fachschaftsrats Politikwissenschaft für unrechtmäßig.

Die Hochschule sei „an den Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen“ gebunden und könne nicht Vertreter aller im Landtag vertretenen Parteien sowie der Linken zu einem Podium einladen und einzig die AfD davon ausnehmen, heißt es in der am Donnerstagnachmittag veröffentlichten Entscheidung. Wie eine Sprecherin der Universität dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, sei die Diskussionsrunde als Folge der Entscheidung von den Veranstaltern komplett abgesagt worden.

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