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Keine Entscheidung in Leag-Prozess gegen Aktivisten

Im Rechtsstreit des Energiekonzerns Leag gegen Klimaaktivisten gibt es noch keine Entscheidung am Landgericht Cottbus. Ein Termin zur Verkündung der Entscheidung in dem Zivilprozess sei für den 19. September angekündigt worden, teilte die Initiative „Ende Gelände“ am Dienstag nach der Gerichtsverhandlung in Cottbus mit. In dem Prozess verlangt die Leag nach eigenen Angaben Unterlassungserklärungen von zwei Aktivisten. Sie sollen sich verpflichten, Tagebau- und Kraftwerksgelände nicht unbefugt zu betreten und den Betrieb der Anlagen nicht zu stören, sagte eine Sprecherin des Unternehmens in Cottbus. (AZ: 1 O 286/19)

Die Initiative „Ende Gelände“ sprach von einer sogenannten strategischen Klage des Energiekonzerns, um präventiv mögliche Proteste unterbinden zu können. Hintergrund waren Protestaktionen mit Baggerbesetzung vor mehr als fünf Jahren in den Braunkohletagebauen Welzow Süd und Jänschwalde in Brandenburg. Im Strafprozess dazu seien drei Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, hieß es. In der Berufungsverhandlung sei das Verfahren gegen Zahlung von je 750 Euro eingestellt worden.

Die Initiative betonte, die beiden Aktivisten, gegen die die Leag nun im Zivilverfahren vorgeht, hätten eine Unterlassungserklärung für die Bergbau AG der Leag bereits unterschrieben. Sie lehnten jedoch eine Unterzeichnung für die Kraftwerke AG ab, da sie von der Aktion 2019 nicht beeinflusst worden sei. Die Leag-Sprecherin hatte vorab betont, da es sich um ein laufendes Verfahren handele, könnten derzeit keine weiteren Details kommentiert werden.