Vier evangelische Krankenhausträger im Ruhrgebiet dürfen sich zusammenschließen. Dies entschied das Bundeskartellamt, wie es am Montag mitteilte. Das künftige Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne betreibt an insgesamt acht Standorten Krankenhäuser mit mehr als 2.000 Krankenhausbetten, ein Medizinisches Versorgungszentrum sowie Einrichtungen der Sozialfürsorge.
Laut Mitteilung des Kartellamtes erreichen die bisherigen Träger in keinem der städtischen Marktgebiete eine marktbeherrschende Stellung. Die Krankenhausstandorte lägen in unterschiedlichen Städten; zudem gebe es für Patienten nahgelegene Ausweichalternativen wie mehrere katholische Krankenhäuser, Knappschafts-Kliniken sowie weitere Kliniken der Ruhruniversität Bochum.
Hintergrund der Entscheidung ist die zunehmende Zahl von Fusionen unter Krankenhäusern; diese stehen unter hohem wirtschaftlichem Druck. Unabhängig von ihrer Trägerschaft, so das Bundeskartellamt, seien Krankenhäuser unternehmerisch tätig und stünden untereinander im Wettbewerb. Wegen enger gesetzlicher Vorgaben gebe es aber kaum einen Preiswettbewerb. Deswegen müsse per Fusionskontrolle der Wettbewerb um die Qualität der Patientenversorgung erhalten werden. Entscheidend dabei sei, dass vor Ort hinreichende Auswahl zur Verfügung stehe.
Die bisherigen vier Träger sind: Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. sowie die Evangelische Stiftung Augusta (Bochum). Diese betreiben Einrichtungen in Gelsenkirchen, Bochum, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne und Witten.
Im vorigen Jahr hatte das Bundeskartellamt über 14 Zusammenschlussanmeldungen von Krankenhäusern zu entscheiden. Zwischen 2003 und Januar 2024 wurden von insgesamt 382 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt.