Im Streit um Triage-Regeln hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Geltende gesetzliche Vorgaben sind nichtig. Der Bund durfte entsprechende Regeln nicht treffen. Ärzte hatten geklagt.
Die Triage-Regeln in Deutschland sind laut einem neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Der Bund habe dafür nicht die notwendige Kompetenz, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Mehrere Ärztinnen und Fachärzte aus Notfall- und Intensivmedizin hatten Verfassungsbeschwerde gegen Teile des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten eingelegt. Darin regelt der Bund Kriterien für eine Entscheidung über überlebenswichtige medizinische Behandlung, wenn diese nicht für alle Patienten gewährleistet ist und “dieser Knappheitsfall durch eine übertragbare Krankheit jedenfalls mitverursacht ist”.
Experten sprechen dabei von der sogenannten Triage, durch welche die Reihenfolge dringend zu behandelnder Patienten festgelegt wird. In der Konsequenz könnten ärztliche Entscheidungen für das Überleben von Patienten maßgeblich sein. Während der Corona-Pandemie wurde breit über eine mögliche Triage in Kliniken diskutiert und vielfach entsprechende Regelungen gefordert.
Das Gericht hatte vor diesem Hintergrund ursprünglich im Dezember 2021 entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen mit Behinderung bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren.
“Es besteht keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen”, heißt es nun allerdings in der Mitteilung des Gerichts. Laut entsprechendem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist zudem der Eingriff des Bundes in die Berufsfreiheit “verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt”.