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Kardinalskollegium

Früher bestand das Kollegium der Kardinäle vor allem aus Europäern. Heute sind auch andere Kontinente stark vertreten. Alle gemeinsam beraten über die Wahl eines neuen Papstes; wählen dürfen nur jene unter 80.

Das Kardinalskollegium (mit derzeit 252 Mitgliedern) ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, nach dessen Tod oder Amtsverzicht “für die Papstwahl zu sorgen”, wie es im Kirchenrecht (Can. 349) heißt. Am Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes dürfen nur jene Kardinäle teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dekan des Kollegiums ist derzeit der italienische Kardinal Giovanni Battista Re (91).

Die Kardinäle sind vom verstorbenen Papst und dessen Vorgängern frei ausgewählt worden. Sie müssen laut Kirchenrecht “wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen”. Zu Kardinälen werden in der Regel die Leiter vatikanischer Behörden und wichtiger Diözesen der Weltkirche gebunden. In Deutschland gelten Köln und München traditionell als Kardinalssitze.

Die Kurienkardinäle müssen in der Stadt Rom wohnen. Die Kardinäle, die ein Bistum leiten, müssen nach Rom reisen, “sooft sie der Papst einberuft” oder wenn der Kardinaldekan sie zur Wahl eines neuen Papstes einbestellt. Vor dem Konklave beraten alle Kardinäle über das Profil des künftigen Papstes. An der Wahl selbst dürfen nur die unter 80-Jährigen teilnehmen.

Über viele Jahrhunderte bestand das Kardinalskollegium ausschließlich aus Europäern. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) vollziehen die Päpste eine spürbare Internationalisierung. Von den aktuell 135 Wahlberechtigten kommen 53 aus Europa, davon 16 aus Italien. Asien stellt 23 Wähler, Lateinamerika (mit Mexiko) 21, Afrika 18, Nordamerika 16 und Ozeanien 4.