Die Bundesregierung will die Möglichkeit für eine frühzeitige Einbürgerung besonders gut integrierter Ausländer wieder abschaffen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Ausländer beim Nachweis unter anderem guter Sprachkenntnisse und der Sicherung des Lebensunterhalts künftig nach frühestens fünf Jahren den deutschen Pass erhalten können. Die Einbürgerung nach drei Jahren bei besonders guten Integrationsleistungen soll wieder gestrichen werden.
Damit macht die schwarz-rote Koalition einen Teil der Ende Juni 2024 in Kraft getretenen Einbürgerungsreform wieder rückgängig. Die damalige Mehrheit von SPD, Grünen und FDP hatte die Wartezeit bis zur Einbürgerung von früher acht auf fünf Jahre, die für eine Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen von sechs auf drei Jahre gesenkt.
