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Philippi begrüßt Lachgas-Verbot für Kinder und Jugendliche

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, den Verkauf von Lachgas und K.o.-Tropfen deutlich einzuschränken. „Es ist unsere politische Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Abhängigkeit und Missbrauch zu schützen“, sagte der Minister am Mittwoch. Mit der Regelung setze der Bund die bereits seit Längerem bestehende Forderung aus Niedersachsen nach einer Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes in die Tat um.

Zuvor hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Verbot von Lachgas als Partydroge gebilligt. Wie das Gesundheitsministerium in Berlin mitteilte, sollen mit dem Unterbinden des Lachgas-Missbrauchs vor allem Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht außerdem ein Verbot der Stoffe GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) vor, die laut dem Ministerium als K.o.-Tropfen zum Beispiel für Vergewaltigungs- und Raubdelikte missbraucht werden.

Kinder und Jugendliche dürfen dem Entwurf zufolge Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes weder erwerben noch besitzen. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, den Verkauf an Kinder und Jugendliche, den Verkauf über Automaten und den Versandhandel zu verbieten. Warken warnte vor „hohen gesundheitlichen Risiken“ gerade für Minderjährige durch Lachgas-Konsum: „Die Folgen können gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden“, sagte die CDU-Politikerin.

Das Verbot der beiden als K.o.-Tropfen eingesetzten Substanzen umfasst den Ministeriumsangaben zufolge Herstellung, Handel und Inverkehrbringen von BDO und GBL. „Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden“, begründete die Ministerin dieses Vorhaben.