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Justizministerin legt Pläne gegen Einschüchterungsklagen vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem neuen Gesetz sogenannte Einschüchterungsklagen gegen missliebige Beiträge in den Medien und der Öffentlichkeit sanktionieren. Man dürfe nicht zulassen, dass Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden, „nur weil sie einzelnen nicht passen“, erklärte sie am Freitag in Berlin. Hubig veröffentlichte einen Gesetzentwurf, der für solche Fälle beschleunigte Verfahren und höhere Gebühren vorsieht.

Sie will damit eine EU-Regelung, die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie („Strategic Lawsuits Against Public Participation“), umsetzen. Die EU-Richtlinie soll Klagen verhindern, die einzig darauf ausgerichtet sind, missliebige Meinungen mundtot zu machen. Anlass der Richtlinie war der Umgang mit der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia, die 2017 ermordet wurde. Zuvor wurde die auf Korruption spezialisierte Journalistin mit Verleumdungsklagen überzogen.

Solche Einschüchterungsklagen stellten in der Europäischen Union ein neueres, „nach verbreiteter Einschätzung aber zunehmendes Phänomen dar“, heißt es in Hubigs Gesetzentwurf, der in die Abstimmung mit Ländern und Verbänden gegeben wurde, bevor er dann im Bundestag behandelt wird. Darin ist unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für solche Klagen vorgesehen, um sie frühestmöglich abweisen zu können. Zudem soll die Klägerseite in solchen Fällen für die voraussichtlichen Kosten des Prozesses auch für die Beklagtenseite eine Sicherheit leisten und darüber hinaus auch mit besonderen Gebühren belegt werden können.

Die Klagemöglichkeit bleibe bestehen, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag), die zuerst über die Pläne berichtet hatten. „Aber wenn das Gericht eine missbräuchliche Klage erkennt, kann es Hürden für den Kläger einbauen, etwa durch höhere Gebühren“, sagte sie.