Eichstätt – In einer religiös vielfältigen
Gesellschaft müssen die christlichen Kirchen nach Auffassung des Gerichtspräsidenten Wilhelm Mestwerdt künftig auch Andersgläubige oder Menschen ohne Konfession beschäftigen. Rechtlich seien sie nach höchstrichterlichen Urteilen vom Herbst vergangenen Jahres dazu zwar nicht verpflichtet, dennoch gehe an einer „Öffnung der Kirchen kein Weg vorbei“, sagte der Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen auf einer Tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt. Den Kirchen riet er, sich nicht auf ihrer rechtlich starken Position auszuruhen.
Der Richter am Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland erwartet etwa, dass kirchliche Kindertagesstätten, die von vielen muslimischen Kindern besucht werden, muslimische Erzieherinnen anstellen. Es sei auch ein „Ausdruck der Nächstenliebe, Andersgläubigen eine Berufsperspektive zu bieten“. Mestwerdt riet den Kirchen, die Loyalitätsanforderungen an ihre Beschäftigten je nach Tätigkeit abzustufen. „Bei Mitarbeitenden in Leitung, Verkündigung, Seelsorge und Unterrichtung ist die formelle Kirchenzugehörigkeit meines Erachtens als berufliche Anforderung unabdingbar“, sagte der Jurist. In anderen Tätigkeitsfeldern sollte die Kirche mehr Toleranz zeigen.epd
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