Artikel teilen:

Jurist: Eltern sind auch im Schwimmbad für Kinder verantwortlich

Ein Schwimmbad ist kein Kinderhort: Ein Jurist erklärt, wo die Verantwortung am Pool beginnt – und wo sie endet. Nicht nur Eltern und Personal müssen auf bestimmte Dinge achten, sondern alle Badegäste.

In der Debatte um Schwimmfähigkeit sieht der Jurist Carsten Sonnenberg auch Eltern in der Pflicht. “Tatsächlich stellen wir verstärkt fest, dass Eltern Schwimmbäder als Kinderaufbewahrungsanstalt missverstehen”, sagte Sonnenberg der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Freitag). “Viele Eltern sitzen auf der Liegewiese, daddeln auf ihrem Handy herum und wissen gar nicht, wo ihre Kinder sind.”

Solche Fälle stellten eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht dar, mahnte der Jurist. Wenn etwas passiere, werde nach dem sogenannten Mitverschulden gefragt. Mit dem Zutritt zum Schwimmbad gebe man nicht die gesamte Verantwortung an die Wasseraufsicht ab. Im Einzelnen seien die Fälle indes sehr unterschiedlich – auch abhängig davon, ob man eine Badeanstalt besuche oder einen Baggersee mit überwachtem Bereich.

Was die Verantwortung von Aufsichtspersonal angehe, sei entscheidend, ob Pflichten verletzt worden seien und ob genug Personal im Einsatz gewesen sei, erklärte Sonnenberg. “Ansonsten gilt, dass sie auf jeden Fall nicht so weit geht, wie sich manche das vorstellen. Man darf dabei auch nicht vergessen, dass Ertrinkende meist lautlos untergehen und nicht wie im Fernsehen mit Hilfeschreien.”

Eine Faustregel sei: “Je jünger das Kind, umso größer ist die Pflicht der Eltern. Einen 17 Jahre alten Jungen muss man nicht mehr beaufsichtigen. Aber es gibt Fälle, in denen ein kleines Kind ins Becken gefallen ist, da wurde der Betreiber freigesprochen, mit dem Hinweis, dass es Sache der Eltern gewesen sei, auf das Kind aufzupassen, in dem Wissen, dass ein derart kleines Kind besonders gefährdet ist. Ähnlich verhält es sich auch mit Kindern, die in welcher Weise auch immer beeinträchtigt sind.”

Für andere Badegäste gelte wie im Alltag: Verantwortung hätten sie bei unterlassener Hilfeleistung, fügte der Experte hinzu. “Wenn ich merke, der Zweijährige rutscht und bleibt am Boden liegen, dann muss ich agieren.”

Zuletzt hatte die Bäderallianz Deutschland ein Schwimmbad in erreichbarer Nähe zu jeder Grundschule gefordert, “in dem zumindest das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze erreicht werden kann”. Ziel solle sein, “dass alle Kinder, die im Jahr 2026 geboren werden, bei ihrem zehnten Geburtstag sichere Schwimmer sind”. Derzeit könnten rund 60 Prozent der Kinder am Ende der Grundschule nicht sicher schwimmen.