Wegen einer Gefährdung des Kindeswohls haben die Jugendämter in Sachsen im vergangenen Jahr insgesamt 1.246 Mal Familiengerichte eingeschaltet. Daraufhin hätten die Gerichte insgesamt 1.732 Maßnahmen eingeleitet. Dies geschah, weil die Sorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, Gefahren vom Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen, wie das Statistische Landesamt am Montag in Kamenz mitteilte.
Dabei sei es beispielsweise in 672 Fällen zu einem vollständigen Entzug des elterlichen Sorgerechts und in 442 Fällen zu einem teilweisen Entzug gekommen. Dabei werde dann das Sorgerecht auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger übertragen.
Gerichte entschieden zudem in 332 Fällen, dass Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden müssten. Außerdem gab es 181 sogenannte „Aussprachen von Geboten und Verboten“ gegenüber den Sorgeberechtigten oder Dritten. Dabei ging es etwa um „das Gebot, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen“ oder das „Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen“.