Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat Redaktionen dazu aufgerufen, die Herkunft von Tatverdächtigen weiterhin nur zu nennen, wenn „ein begründetes öffentliches Interesse“ daran besteht. Aktueller Anlass ist die Anweisung des bayerischen Innenministeriums an die Polizeidienststellen im Freistaat, grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen und Opfern „aktiv“ zu nennen, teilte der DJV in Berlin mit.
DJV warnt vor unkritischer Nutzung von Polizeiberichten
„Was auch immer Bayerns Innenminister damit bezweckt, entbindet uns Journalistinnen und Journalisten nicht vom Pressekodex als medienethischem Kompass“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Er wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass Polizeiberichte nicht mehr als ein Hilfsmittel der journalistischen Recherche seien: „Copy and paste verbietet sich.“
Journalisten-Verband betont Bedeutung vom Pressekodex
Unabhängig von den Gepflogenheiten örtlicher Polizeibehörden gilt aus Sicht des DJV weiterhin der Pressekodex. Dieser legt für die journalistische Berichterstattung über Straftaten fest, dass in der Berichterstattung über Straftaten darauf zu achten sei, dass „die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täterinnen und Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“.
