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Israelisches Gericht stoppt vorläufig Abrisse in Flüchtlingslager

104 Häuser im palästinensischen Flüchtlingslager Tulkarem haben eine Schonfrist erhalten. Die israelische Armee darf sie vorerst nicht abreißen, urteilte das Oberste Gericht. Der Staat muss auf eine Petition reagieren.

Der Abriss von Wohnhäusern im palästinensischen Flüchtlingslager Tulkarem im besetzten Westjordanland durch die israelische Armee muss vorerst gestoppt werden. Das oberste israelische Gericht erließ am Mittwoch eine entsprechende einstweilige Verfügung und setzte dem Staat eine Frist bis zum 2. September, um zu einer Petition des israelischen Adalah-Rechtszentrums für Minderheiten Stellung zu nehmen, wie Adalah am Donnerstag mitteilte.

Adalah begrüßte den vorläufigen Abrissstopp. Dies ist “eine seltene Anerkennung der Schwere der Abrissverfügungen und der dringenden Notwendigkeit, den betroffenen Familien eine sinnvolle Möglichkeit zu geben, ihr Recht auf Verbleib in ihren Häusern zu verteidigen”, sagte die Rechtsdirektorin der Organisation, Suhad Bischara, laut Mitteilung.

Adalah hatte sich nach eigenen Angaben im Namen von elf betroffenen Bewohnern an das Oberste Gericht gewandt und eine Aufhebung der Abrissverfügung gefordert. Zuvor hatte die Armee am 30. Juni angeordnet, binnen 72 Stunden 104 zivile Gebäude abzureißen. Betroffen wären nach Schätzungen von Adalah rund 2.000 palästinensische Flüchtlinge.

Die Organisation reichte seit Beginn der massiven israelischen Militäraktion gegen palästinensische Flüchtlingslager im Norden der besetzten Westbank wiederholt Petitionen am Obersten Gericht ein. Sie kritisiert dabei unter anderem, dass die Armee unbegründet und unbewiesen militärische Zwecke und Sicherheitserfordernisse geltend mache.

Im konkreten Fall habe die Armee Platzbedarf für operative Manöver geltend gemacht, obwohl die zum Abriss vorgesehenen Gebäude an ein unbebautes Landstück sowie eine breite Straße angrenzten. “Die Existenz einer realisierbaren, nicht zerstörerischen Alternative unterstreicht den willkürlichen und unverhältnismäßigen Charakter der Abrissverfügungen”, so Adalah. Ferner würden die Abrisse “ohne echte Rechtsmittel für die Betroffenen durchgeführt”.

Die israelische Armee hatte im Januar ihre Operation “Eiserne Wand” gegen verschiedene palästinensische Flüchtlingslager begonnen und dies mit Terrorbekämpfung begründet. Dabei starben nach palästinensischen Angaben Dutzende Palästinenser, zahlreiche Häuser sowie die Infrastruktur mehrerer Flüchtlingslager wurden zerstört. Zehntausende Bewohner wurden dabei vertrieben oder mussten fliehen.