Sollten Smartphones im Unterricht verbannt werden oder doch zum Einsatz kommen? Die Meinungen gehen auseinander. Das JFF vertritt eine klare Position.
Das Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis (JFF) spricht sich gegen ein grundsätzliches Verbot von mobilen Endgeräten wie Smartphones im Unterricht aus. Zudem wäre es kontraproduktiv, wenn digitale Netzwerke und Plattformen tabuisiert würden, heißt es in einer am Montag in München veröffentlichten Stellungnahme des JFF. Heranwachsende sollten nicht davon ausgeschlossen werden, diese zu nutzen. Ein solches “realitätsfernes Verbot” konterkariere medienpädagogische Bemühungen, junge Menschen größtmöglich zu befähigen, Medien kritisch zu nutzen und sich an gesellschaftlichen Diskursen zu beteiligen.
Durch ein undifferenziertes Verbot würde die notwendige Ausbildung von Zukunftskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen auf der Strecke bleiben, warnt das JFF. Die Stärkung des Selbstbewusstseins der jungen Menschen litte und das soziale Lernen mit Medien als notwendige Herausforderung würde nicht berücksichtigt. “Das schade in erheblichem Maße der individuellen Entwicklung der Heranwachsenden und dem Erleben von Selbstwirksamkeit in einer mediatisierten Welt”, heißt es.
Das JFF fordert deshalb, sichere und geschützte Online-Räume für unterschiedliche Altersgruppen zu schaffen. So würden die Potenziale von Social Media genutzt und die medialen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen ernstgenommen. Nötig sei unter anderem, die Fachdisziplin Medienpädagogik zu stärken und früh mit der Medienbildung zu beginnen. Eltern und Fachkräfte müssten dabei eng in die Begleitung eingebunden werden. Auch sei es wichtig, innovative Ansätze in der Demokratieförderung zu verstetigen und präventiv gegen Radikalisierung vorzugehen.
In mehreren Bundesländern wird im Augenblick über strengere Regeln zur Smartphone-Nutzung an Schulen diskutiert. In Bayern ist die Nutzung privater Handys an Grundschulen generell ausgeschlossen. Weiterführende Schulen und Berufsschulen können selbst über die Nutzung entscheiden, schreibt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf seiner Webseite. Gebe es keine schuleigene Nutzungsordnung, gelte grundsätzlich auch dort ein Handyverbot.