Von Bischof Markus Dröge
Ein generelles gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild an öffentlichen Schulen ist mit der Religionsfreiheit unvereinbar. So das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Hierunter fällt auch das „Kopftuchverbot“. Jetzt muss das Tragen eines Kopftuches erlaubt werden, es sei denn, es werden gravierende Gründe vorgetragen, wonach der „Schulfriede“ gefährdet ist. Die Bundesländer wollen das Gesetz nun eingehend prüfen und entsprechende Verordnungen erlassen. Und auch wir als Kirche werden es prüfen müssen. Meine erste Einschätzung ist ein nachdenkliches „Ja, aber“.Ja, es ist gut, dass Religion nicht aus der öffentlichen Schule verbannt wird. Die neue Regelung dürfte zur Folge haben, dass die Länder die Neutralitätspflicht in ihren Gesetzen lockern und diese religionsfreundlicher gestalten. Das muss auch für christliche oder jüdische Symbole gelten. Ich begrüße das Urteil also, weil es deutlich macht, dass Religion keine Privatsache, sondern Teil der Öffentlichkeit ist. Schule hat einen pädagogischen Auftrag, zu lehren, wie Menschen verschiedener Religion miteinander friedlich leben können …
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