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Hautkrebsrisiko: Schutz bei der Arbeit oft mangelhaft

Mit den steigenden Temperaturen wächst die Gefahr von Hautkrebs für Menschen, die im Freien arbeiten. Obwohl Arbeitgeber gesetzlich zum Schutz verpflichtet sind, werde dieser in der Praxis häufig vernachlässigt, warnt ein Forschungsteam des Universitätsklinikums Tübingen nach einer Untersuchung in der Bau- und Landwirtschaft laut einer Mitteilung vom Mittwoch.

Hautkrebs zählt den Angaben zufolge zu den häufigsten berufsbedingten Krebserkrankungen in Deutschland. Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Betriebe ihre Mitarbeiter vor Gefahren wie UV-Strahlung schützen. Dabei sollten technische Lösungen wie Schattenplätze oder organisatorische Anpassungen wie veränderte Arbeitszeiten Vorrang vor der persönlichen Schutzausrüstung haben.

In der Praxis stellen die Forscher jedoch ein anderes Bild fest. „Der Kosten- und Zeitdruck in der Landwirtschaft und im Baugewerbe ist hoch. Arbeitsschutz wird da schnell zur lästigen Pflicht“, berichtet die Soziologin Christine Preiser, die das Tübinger Forschungsprojekt leitet. Die Verantwortung werde deshalb oft auf die Mitarbeiter und ihre direkten Vorgesetzten abgewälzt.

Oft lasse sich die Situation mit einfachen Mitteln verbessern. Ein Sonnenschirm, ein früherer Arbeitsbeginn oder luftige, lange Kleidung sowie ein Sonnenhut seien bereits wirksam. Das Wichtigste sei aber das Gespräch mit den Beschäftigten, um den Schutz nicht als lästige Pflicht, sondern als „Investition in eine gesunde Zukunft für alle“ zu verstehen.

„Es reicht nicht, einen Zettel auszuhändigen und zu sagen: Hier steht alles drauf“, so Preiser. Wichtig seien wiederkehrende Erinnerungen, die fest in den Arbeitsalltag eingebunden werden. Besondere Hürden wie Sprachbarrieren bei Mitarbeitern mit Migrationshintergrund müssten dabei berücksichtigt werden. (1516/25.06.2025)