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Hausärzte bekommen Leistungen künftig ohne Obergrenze bezahlt

Der Hausärzte-Mangel in der Fläche und lange Wartezeiten in Praxen haben eine Reform der ambulanten Versorgung noch möglich gemacht. Nun hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben.

Ohne lange Wartezeiten und mit weniger Bürokratie: Die hausärztliche Versorgung und Vergütung in Deutschland soll besser werden. Gut eine Woche vor der anstehenden Bundestagswahl hat eine entsprechende Reform den Bundesrat passiert. Sämtliche hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, werden den Praxen damit zukünftig ohne Deckelung bezahlt, auch bei neuen Patienten. Zusätzlich gibt es Pauschalen für besondere hausärztliche Leistungen, etwa Haus- oder Heimbesuche, sowie für die Versorgung chronisch Kranker.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprach durch das Gesetz eine grundlegende Verbesserung der ambulanten Versorgung. “Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte”, sagte Lauterbach. Hausärzte könnten zudem ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senke die Kosten und überflüssige Facharzttermine entfielen.

Das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sieht auch eine bessere und schnellere Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung sowie eine leichtere und schnellere Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung vor. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung behandelt werden.

Der Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt, die sogenannte Pille danach, wird ebenfalls ausgeweitet. Sie wird künftig ohne Altersbegrenzung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Das Gesetz tritt größtenteils nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft.

Aus Sicht der Bundesländer ist das Gesetz nur ein Teilfortschritt und sollte an einigen Stellen nachgebessert werden. Zahlreiche Aspekte wie die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zunächst geplanten Gesundheitskioske als niedrigschwellige Beratungsstellen, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen wurden in der Entwurfsphase aus dem Gesetz gestrichen.

Während aus der Ärzteschaft viel Lob für das Gesetz kommt, gepaart mit der Forderung nach einer sogenannten Entbudgetierung aller Fachärzte, kritisieren die gesetzlichen Krankenkassen die Reform als zu kostspielig. Die Gesetzliche Krankenversicherung rechnet mit Mehrkosten von 400 Millionen Euro pro Jahr.