Mit rund 1,57 Millionen Euro aus Bußgeldern unterstützt die Hamburger Justiz gut 330 gemeinnützige Einrichtungen. Die im Jahr 2023 kassierten Bußgelder aus Strafverfahren gingen unter anderem an die Vereine Dunkelziffer, Rückenwind, Zweites Hamburger Frauenhaus, Weisser Ring sowie den Hamburger Fürsorgeverein, wie die Justizbehörde am Freitag mitteilte.
Die Beträge würden in verschiedenen Förderbereichen wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst ausgeschüttet, informierte die Behörde. Zu den rund 1,57 Millionen Euro aus dem Sammelfonds für Bußgelder seien im vergangenen Jahr Direktzuweisungen in Höhe von rund 109.000 Euro gekommen.
Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Bußgeldzahlungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. Der Sammelfonds für Bußgelder mache das Verfahren besonders transparent, hieß es: Gerichte und Staatsanwaltschaften vergäben die Bußgelder nicht direkt an die Einrichtungen, sondern wiesen sie den einzelnen Fördergebieten zu. Die Verteilung erfolge durch unabhängige Gremien. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit blieben Direktzuweisungen weiter möglich.