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Haltung besonders giftiger Tiere bleibt in NRW verboten

Die private Anschaffung und Haltung besonders giftiger Tiere wie gefährliche Schlangen, Skorpione und Spinnen bleibt in NRW verboten. Das seit 2021 geltende Gifttiergesetz, das zunächst bis Ende 2025 befristet war, solle dauerhaft gelten, teilte NRW-Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Einen entsprechenden Entwurf habe die Landesregierung in den Landtag zur Verabschiedung eingebracht.

Nur, wer bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2021 Gifttiere gehalten und diese bis zum 30. Juni 2021 angemeldet hat, dürfe deren Haltung fortsetzen, hieß es. Das Gesetz dient den Angaben zufolge dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von giftigen Tieren ausgehen. Es war als Reaktion auf Vorfälle entstanden wie etwa im August 2019 in Herne, als eine entwischte Monokel-Kobra für einen mehrtägigen und aufwändigen Einsatz der Behörden sorgte, bei dem sogar ein Mehrfamilienhaus komplett evakuiert werden musste.

Mit Einführung der Meldepflicht 2021 zeigten nach Angaben des Ministeriums 226 Personen eine private Gifttierhaltung bei den zuständigen Behörden an. Insgesamt wurden 4.589 Gifttiere gemeldet. Zum 1. Oktober dieses Jahres gab es demnach noch 169 Halter mit einem Bestand von 3.740 Tieren.