Haftbefehl-Anträge gegen Hamas und Netanjahu sorgen für Kritik

Nach vorläufigen Ermittlungen zum Kriegsgeschehen in Nahost will Den Haags Chefankläger nicht nur gegen die Terrorgruppe Hamas vorgehen - sondern auch gegen den israelischen Regierungschef. Beide Seiten reagieren empört.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Nahost-Kriegs hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, mehrere Haftbefehle beantragt. Sie richten sich gegen die Spitzen der Hamas sowie gegen Mitglieder der israelischen Regierung. Beide Kriegsparteien reagierten am Montag empört auf die Nachricht aus Den Haag.

Auf israelischer Seite sind Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie Verteidigungsminister Joaw Galant betroffen. Beiden wird vorgeworfen, für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein. Den Angaben zufolge geht es unter anderem um gezieltes Aushungern der Palästinenser im Gazastreifen sowie Angriffe auf die dortige Zivilbevölkerung.

Gegen die Führungsspitze der palästinensischen Terrorgruppe Hamas wurden ebenfalls Haftbefehle beantragt - gegen die Anführer Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh. Sie werden wegen Ausrottung, Geiselnahme, Vergewaltigung und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Zusammenhang mit den Terrorangriffen vom 7. Oktober gesucht.

Israels Außenminister Israel Katz bezeichnete die Entscheidung des Anklägers, gegen Netanjahu und Galant vorzugehen, als skandalös. Die beiden demokratisch gewählten Politiker würden so auf eine Stufe gestellt mit "Mördern und Vergewaltigern der Hamas". Dies sei eine "historische Schande", die für immer in Erinnerung bleiben werde. Katz kündigte Gegenmaßnahmen auf internationaler Ebene an. Auch die islamistische Hamas, die sich ebenso als Opfer sieht, übte Kritik am Vorgehen Den Haags.

Die Richter des Strafgerichtshofs müssen nun entscheiden, ob die Haftbefehle tatsächlich erlassen werden. Sollten sie dem Antrag des Anklägers zustimmen, gäbe es zwar keinerlei Möglichkeit der direkten Vollstreckung. Die Bewegungsfreiheit der Betroffenen wäre jedoch deutlich eingeschränkt. Denn die mehr als 120 Vertragsstaaten des Gerichts sind - formal betrachtet - dazu verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und auszuliefern.

Israel erkennt die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofs nicht an. Netanjahu selbst hatte angesichts des drohenden Haftbefehls kürzlich von einem "antisemitischen Hassverbrechen" gesprochen.

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