Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat im vergangenen Jahr in 189 Fällen ausreisepflichtigen Ausländern aus humanitären Gründen auf Vorschlag der Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wie die Senatsinnenverwaltung am Mittwoch mitteilte, waren das 89,6 Prozent von 211 an Spranger gerichtete Härtefall-„Ersuchen“ der Kommission.
Insgesamt wurden an die Härtefallkommission im vergangenen Jahr 283 Fälle herangetragen, die 435 Menschen betrafen. Davon wurden von der Kommission 227 Fälle in zwölf Sitzungen beraten. Die Hauptherkunftsländer der für ein Härtefallverfahren angemeldeten Personen waren Georgien, Türkei, Nigeria, Aserbaidschan, Serbien und Armenien.
Spranger dankte den Mitgliedern der Kommission für ihre Arbeit. So seien „unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts“ vermieden worden. Die 2005 gegründete Härtefallkommission setzt sich unter anderem aus Vertretern von Kirchen, Sozialverbänden, Migrantenverbänden und Senatsverwaltungen zusammen.
Bei der Beurteilung der Härtefälle werde die soziale und wirtschaftliche Integration berücksichtigt, hieß es weiter. Dazu gehörten insbesondere eine „nachhaltige Lebensunterhaltssicherung“, der Erwerb der deutschen Sprache und die Aufenthaltsdauer.
Die Berliner Härtefallkommission hat bis Ende 2024 in den 20 Jahren ihres Bestehens in 2.635 Fällen ein humanitäres Bleiberecht für ausreisepflichtige Ausländer ermöglicht. In den vergangenen Jahren waren laut Senatsinnenverwaltung mehr als 90 Prozent der Anträge der Kommission vom Innensenat bestätigt worden.