Ein juristisches Gutachten im Auftrag der Bertelsmann Stiftung bestärkt Forderungen von Sozialverbänden, allen jungen Menschen in Deutschland einen Freiwilligen-Platz gesetzlich zuzusichern. Im Rahmen der Umsetzung eines Rechtsanspruchs für ein „freiwilliges Gesellschaftsjahr“ sei eine Unterstützung für das Freiwillige Soziale (FSJ) und Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) durch den Bund möglich, erklärte die Stiftung am Mittwoch in Gütersloh. Dafür brauche es keine Grundgesetzänderung. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz reiche dafür aus, hieß es.
Der Rechtswissenschaftler Klaus Krebs von der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg hat das Gutachten erarbeitet. Demnach könnten Bund und Länder die Freiwilligendienste künftig gemeinsam gestalten. Wenn der Bund die Freiwilligendienste FSJ und FÖJ mitregelt und finanziert, könne er in diesem Rahmen Gestaltungsraum für die Länder ermöglichen, hieß es. Das ist den Angaben zufolge möglich, weil es dabei um die Unterstützung junger Menschen geht – ein Bereich, in dem sowohl Länder als auch der Bund zuständig sind. Dabei sei im Zusammenhang mit der Jugendpflege die Einhaltung der Altersgrenze von 27 Jahren zu beachten.
Auslandsfreiwilligendienste kann der Bund laut Gutachten direkt organisieren. Selbst wenn es kein eigenes Gesetz für diese Angebote gibt, könne der Bund solche Dienste durch eigene Richtlinien organisieren und finanzieren, erklärte die Bertelsmann Stiftung.
Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) begrüßten den Vorstoß der Bertelsmann Stiftung. „Ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst würde bedeuten: Keine Warteliste für ein Engagement“, sagte Mathias Schmitten, Leiter des Zentrums Freiwilligendienste der Diakonie RWL, in Düsseldorf. Der AGDF-Geschäftsführer Jan Gildemeister ergänzte: „Gerade die Stärkung der Freiwilligkeit ist wichtig, um auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische Engagement zu fördern.“
Schmitten erinnerte daran, dass die Freiwilligendienste in den vergangenen Jahren von massiven Kürzungen bedroht waren, die erst in letzter Minute abgewendet werden konnten. Für Träger bedeute das Unklarheit bei Verträgen, fehlende Ressourcen und für junge Menschen verpasste Chancen, sagte er. „Statt über einen sozialen Pflichtdienst zu diskutieren, sollten wir die bestehenden Freiwilligendienste stärken – strukturell, finanziell und gesetzlich.“ Mit einer gesicherten Förderung könnten allein bei der Diakonie RWL pro Jahr rund 1.000 zusätzliche Plätze besetzt werden, darunter in Kitas, Schulen und der Jugendhilfe.