Jedes Jahr wollen viele junge Menschen ein Freiwilligenjahr absolvieren – doch die Plätze sind rar. Ein neues Gutachten der Bertelsmann Stiftung könnte für einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme sorgen.
Laut einem Gutachten der Bertelsmann Stiftung kann der Bund auch ohne eine Grundgesetzänderung einen Rechtsanspruch auf ein Freiwilligenjahr umsetzen. Der Rechtsanspruch könnte “nahezu umstandslos eingeführt werden”, teilte die Stiftung am Mittwoch in Gütersloh mit. Sie plädiert für einem Umbau zu einem “freiwilligen Gesellschaftsjahr”: Jeder junge Mensch, der sich in einem solchen Jahr engagieren möchte, solle einen Anspruch auf eine Einsatzstelle erhalten.
Die Förderung der Freiwilligendienste könnte der Bund über die Zahlung eines Freiwilligengeldes absichern. Dafür sei keine Grundgesetzänderung notwendig. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz reiche dafür aus, heißt es in dem Rechtsgutachten, das von Klaus Krebs, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, verfasst wurde.
Zudem könnten Bund und Länder die Freiwilligendienste gemeinsam gestalten, so die Stiftung. Wenn der Bund mitregele und -finanziere, “kann er in diesem Rahmen Gestaltungsraum für die Länder ermöglichen”. Dies sei möglich, da es um die Unterstützung junger Menschen gehe – ein Bereich, in dem sowohl Länder als auch der Bund zuständig seien.
Auch hat der Bund dem Gutachten zufolge bei Freiwilligendiensten im Ausland eine größere Handhabe: “Wenn Freiwilligendienste im Ausland vom Bund selbst verwaltet und finanziert werden, dann darf der Bund ebenso die Regeln dafür aufstellen.” Das gelte etwa für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst. “Selbst wenn es kein eigenes Gesetz für diese Angebote gibt, kann der Bund solche Dienste durch eigene Richtlinien organisieren und finanzieren.”
Ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst werde seit 2018 von den Trägern nationaler und internationaler Freiwilligendienste gefordert: “Ein ‘Recht auf Förderung’ wurde 2018 in einem ‘Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr’ des Bundesfamilienministeriums als ein Grundsatz erwähnt, aber bislang politisch nicht umgesetzt”, heißt es im Gutachten.