Die bayerische Staatsregierung geht nach eigenen Angaben konsequent gegen nicht zugelassene Tabak- und Nikotinprodukte für den oralen Gebrauch vor. Tabakfreie Nikotinbeutel oder „Snus“ für den Gebrauch im Mund drängten in großem Umfang hierzulande auf den Markt, teilte das bayerische Verbraucherschutzministerium am Donnerstag mit. Allerdings seien sie in der Europäischen Union (EU) größtenteils gar nicht erlaubt. Minister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte: „Nikotinkonsum ist gesundheitsschädlich und macht zudem schnell abhängig.“
Vor allem an Kiosken und Tankstellen stellten die Ordnungs- und Vollzugsbehörden immer wieder Verstöße gegen das Tabakbeutel- und Snus-Verbot fest. Die Produktgestaltung ziele dabei vor allem auf Jugendliche ab. Dagegen gingen die Behörden nun entschieden und gezielt vor. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Verbot des Inverkehrbringens sei eine Straftat, ein fahrlässiger Verstoß sei eine Ordnungswidrigkeit. Das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium habe ein Merkblatt zum Thema erstellt, das nun von den Behörden an die Händler weitergegeben werden kann.
Tabakfreie Nikotinbeutel werden rechtlich als Lebensmittel eingestuft. Die benötigte EU-Zulassung hätten diese Produkte aber nicht, deshalb sind sie „unabhängig von der enthaltenen Nikotinmenge“ nicht zugelassen. „Snus“ werden rechtlich als „Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch“ eingestuft und dürfen in der EU mit Ausnahme von Schweden nicht verkauft werden. Davon zu unterscheiden ist laut dem Ministerium Kautabak, der laut EU-Definition ausschließlich zum Kauen bestimmt ist. Dieser darf in Deutschland verkauft werden. (3397/30.10.2025)