Konvertiert ein Asylbewerber in Europa zum Christentum und beruft sich dann in seinem Asylantrag auf die damit einhergehende Verfolgung in seinem Herkunftsland, darf sein Antrag nicht pauschal als „missbräuchlich“ abgelehnt werden. Das erklärten die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg.
Konkret ging es vor dem EuGH um den Fall eines Iraners. Der Mann hatte 2015 erstmals in Österreich Asyl beantragt, der Antrag wurde abgelehnt. In einem Folgeantrag 2019 gab er an, zum Christentum konvertiert zu sein und daher Verfolgung in seinem Heimatland zu fürchten.
