Das Landgericht Wuppertal hat am Freitag einen 16-jährigen Jugendlichen wegen der Planung eines islamistisch motivierten Anschlags auf jüdische Einrichtungen zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Jugendliche wurde des Sich-Bereiterklärens zu einem Verbrechen des Mordes schuldig gesprochen, wie das Gericht mitteilte (AZ.: 23 KLs 3/25). Der Angeklagte hatte in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren der 1. Jugendkammer des Landgerichts die Vorwürfe eingeräumt.
Laut der Kammer hatte sich der Angeklagte in der Zeit von Ende August bis Anfang September 2024 in einem über einen Messenger-Dienst geführten Chat gegenüber seinem Chatpartner bereit erklärt, einen islamistisch motivierten Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu begehen. Der Angeklagte hatte bereits am ersten Hauptverhandlungstag ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich zu seiner Radikalisierung bekannt.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass sich der Jugendliche in der Zeit der Planung „in einer persönlichen Ausnahmesituation“ befunden habe. Zudem sei der zur Tatzeit 15-Jährige in den Chatgesprächen einem professionell agierenden Anwerber aufgesessen. Überdies habe der Angeklagte schon in der Untersuchungshaft Kontakt zu einem Aussteigerprogramm geknüpft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Frist von einer Woche kann hiergegen Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.