Gericht: Marokko scheitert gegen “Süddeutsche” und “Zeit online”

Das Königreich Marokko ist vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) mit Klagen gegen die Berichterstattung von „Zeit online“ sowie „Süddeutscher Zeitung“ (SZ, Print und Online) über einen mutmaßlichen Einsatz der Spionagesoftware „Pegasus“ gescheitert. Das OLG wies Beschwerden Marokkos gegen die angeblich ehrverletzenden Berichte in zweiter Instanz ab, wie die „Zeit“-Verlagsgruppe am Dienstag mitteilte und die OLG-Pressestelle dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. „Pegasus“ ist eine Software des israelischen Unternehmens NSO Group. Den Berichten zufolge soll Marokkos Geheimdienst diese eingesetzt haben.

Konkret bezog sich Marokkos Unterlassungsantrag im Verfahren 7 U 37/22 auf Passagen im „Zeit online“-Artikel „Frankreichs Präsident Macron im Visier der Spione“ vom 20. Juli 2021 sowie im Verfahren 7 U 38/22 auf Passagen im SZ-Artikel „Cyberangriff auf die Demokratie“ vom 18. Juli 2021. In den Artikeln hieß es, Marokko stehe im Verdacht, hinter mit „Pegasus“ durchgeführten Spionageangriffen zu stecken.

Das OLG schloss sich in beiden Fällen der Auffassung des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen 324 O 355/21 und 324 O 350/21) an, dass ein ausländischer Staat äußerungsrechtliche Ansprüche nach deutschem Recht nicht mit Erfolg geltend machen kann. Anders als natürliche und juristische Personen des Privatrechts kenne das deutsche Recht kein allgemeines Persönlichkeitsrecht von Staaten.

Ausländische Staaten würden in ihrem Achtungsanspruch im deutschen Strafgesetzbuch in bestimmten Aspekten geschützt, nämlich so weit es ihre Flagge und ihre Hoheitszeichen angehe. Ebenso wie der deutsche Staat selbst würden sie aber eben nicht in umfassender, gleicherweise geschützt wie Privatrechtssubjekte, befand das OLG.

Das OLG fällte seine Urteile am 21. November. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. (00/3979/06.12.2023)

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