Zwei Kosmetikerinnen aus Solingen dürfen laut einer Gerichtsentscheidung Hyaluron-Behandlungen mit dem sogenannten IRI-Filler-System anbieten und durchführen, obwohl sie keine Heilpraktikererlaubnis dafür besitzen. Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden und damit dem Eilantrag der Kosmetikerinnen gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Solingen stattgegeben (AZ: 20 L 1075/25).
Mit dem IRI-Filler-System werden Lippen- und Faltenbehandlungen im Gesicht in der Weise durchgeführt, dass Hyaluron-Säure mittels eines nadelfreien Applikationsgeräts mit hohem Druck in die Haut eingebracht wird. Die Stadt Solingen vertritt die Auffassung, dass hierfür eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich ist und hatte deshalb den Kosmetikerinnen die Anwendung des Systems untersagt. Für die Behandlung seien mit Blick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen medizinische Grundkenntnisse erforderlich, über die die Antragstellerinnen nicht verfügten, argumentierte die zuständige Behörde.
Dieser Einschätzung der Kommune folgte die Kammer allerdings nicht. Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes liege in diesem Fall nicht vor, da die Behandlung keine medizinischen Fachkenntnisse voraussetzt, sondern eine rein kosmetische Tätigkeit sei, heißt es in dem Beschluss. Bei der Anwendung des IRI-Filler-Systems würden keine oberen Hautschichten verletzt. Besondere, über die allgemeinen Risiken kosmetischer Behandlungen hinausgehende Risiken seien nicht zu erwarten.
Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde erheben, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.