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Gericht entscheidet gegen Änderung von Geburtsjahr

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im Fall einer mit libanesischem Pass nach Deutschland eingereisten Frau eine Änderung des Geburtsdatums für einen früheren Rentenbeginn abgelehnt. Verschiedene Umstände sprächen gegen das von der Frau in ihren Angaben nachträglich von 1960 auf 1946 geänderte Geburtsjahr, mit dem ein Rentenbeginn ab 2017 beantragt worden sei, teilte das Gericht am Donnerstag in Potsdam mit. (AZ: L 33 R 333/21)

Die Frau sei mit ihrem Ehemann 1981 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und habe zunächst angegeben, 1960 in Beirut geboren und staatenlos zu sein, hieß es. Ein libanesischer Pass habe die Angaben bestätigt. Die Rentenversicherung habe der Klägerin dann eine Versicherungsnummer erteilt, der das Geburtsjahr 1960 zugrunde lag.

Ab Anfang 2015 habe die Frau gegenüber den Behörden angegeben, sie heiße eigentlich anders, sei 1946 in der Türkei geboren und besitze die türkische Staatsangehörigkeit. Dazu habe sie einen 2014 ausgestellten türkischen Pass sowie einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister vorgelegt.

Die Rentenversicherung habe es abgelehnt, das „neue“ Geburtsjahr anzuerkennen und die Versicherungsnummer entsprechend zu ändern, hieß es. Dies habe das Landessozialgericht nun bestätigt. Die vom Gericht eingeleiteten Ermittlungen hätten zwar anhand von Fingerabdrücken ergeben, dass die Dokumente im Libanon und in der Türkei für dieselbe Person ausgestellt worden seien, hieß es. Gegen das Geburtsjahr 1946 spreche jedoch unter anderem, dass die Frau dann mit 31 Jahren einen 14-jährigen Jungen geheiratet hätte.