Gemeindetagspräsident: Vorsicht mit Versprechen auf Ganztag

Der bayerische Gemeindetagspräsident Uwe Brandl hat vor einem „verbindlichen Versprechen“ mit Blick auf die Ganztagsbetreuung in Grundschulen gewarnt. Es sei noch nicht klar, „dass der Betreuungsanspruch überall im Rahmen der gesetzten Zeitachse zu erfüllen ist“, sagte Brandl in einer Pressemitteilung vom Freitag. Die Kommunen bemühten sich „weiter nach Kräften“, allerdings lasse auch das vom Sozial- und Kultusministerium angekündigte Gesamtpaket wichtige Fragen ungelöst. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern haben Eltern bundesweit ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Anspruch gilt zunächst nur für die erste Klasse, schrittweise bis 2029/30 dann für alle Jahrgangsstufen.

Der Gemeindetag begrüße, dass der Freistaat den Kommunen in einigen Punkten entgegengekommen sei. Dennoch bleibe es ein „Systemfehler auf Bundesebene“, einen Rechtsanspruch zulasten der Kommunen zu schaffen. Wer den Anspruch wolle, müsse sich selbst in die Verantwortung nehmen, so Brandl: „Das ist fair play.“ Ungeklärt sei noch immer die Frage des Lehrpersonals während der Ferien, die unzureichende Personalausstattung und die „komplexe, zeitraubende Fördersystematik“.

Zuletzt hatten Sozial- und Kultusministerium ein Gesamtpaket für den Ausbau des Grundschul-Ganztags präsentiert, das unter anderem für jeden neuen Platz eine Ausstattungspauschale von 1500 Euro garantiert, Förderpauschalen anhebt und Um- und Erweiterungsbauten im Hortbereich erleichtert. (00/2046/05.07.2024)

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