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Gambia: Gesetzentwurf über Genitalverstümmelung wird weiter geprüft

In Gambia steht nach einer Parlamentsdebatte die Legalisierung von weiblicher Genitalverstümmelung weiter im Raum. Wie der französische Nachrichtensender RFI am Dienstag berichtete, wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf am Montag an einen Ausschuss weitergeleitet. Ein Termin für die finale Abstimmung ist demnach bisher nicht bekannt.

Die weibliche Genitalverstümmelung (FGM), bei der Mädchen oder Frauen die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt werden, ist seit 2015 im westafrikanischen Gambia verboten. Doch zuletzt gab es Forderungen, die Praxis wieder zu legalisieren. Ein Gesetzesentwurf, der das Verbot rückgängig machen würde, war kürzlich eingereicht worden.

Nach jetziger Gesetzeslage droht bei der Vornahme von Genitalverstümmelung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Stirbt das Mädchen während der Beschneidung, kann auch eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden. Trotz des Verbots sind laut dem UN-Kinderhilfswerk Unicef rund 73 Prozent der Mädchen und Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren in Gambia beschnitten. Die Praxis ist weit verbreitet.

Laut einem Bericht des britischen Senders BBC stimmten bei der zweiten Lesung des Gesetzes am Montag 42 Abgeordnete dafür und vier dagegen. Es gab eine Enthaltung. Sollte das Gesetz final verabschiedet werden, wäre Gambia das erste Land, das das Verbot der Genitalverstümmelung wieder aufhebt.

Gegner des Gesetzentwurfs argumentieren, dass die Aufhebung des Verbots eine negative Auswirkung auf die Menschenrechtsbilanz Gambias haben wird. Amnesty International warnte, dass die Praxis lebenslange Schäden verursache und gegen Frauenrechte verstoße. Hunderte Menschen versammelten sich laut RFI in der Hauptstadt Banjul, um gegen den Gesetzesentwurf zu protestieren.