Ab kommenden Montag (2. Februar) ist eines der ältesten Rechtsdokumente Deutschlands im Original zu sehen: das Augsburger Stadtrecht von 1276. Gezeigt wird die wertvolle Schrift nur äußerst selten. Anlass ist der 750. Geburtstag des Augsburger Stadtrechts. Das Besondere: Es ist auf Deutsch verfasst und ist daher eine Fundgrube für Historiker, Juristen und Sprachwissenschaftler, wie der Augsburger Archivrat Michael Schwab dem Evangelischen Pressedienst (epd) erzählt. Zu sehen ist das Original-Dokument im Stadtarchiv nur für wenige Tage, bis 13. Februar.
epd: Herr Schwab, nach Jahrzehnten wird das Augsburger Stadtrecht wieder im Original ausgestellt. Was macht das Dokument so besonders?
Michael Schwab: Es ist das zweitälteste deutschsprachige Stadtrecht in Deutschland. Das macht es zur Fundgrube für Historiker, Juristen und auch für Sprachwissenschaftler. 1156 gab es zwar schon mal ein Augsburger Stadtrecht, das war aber noch auf Latein abgefasst, also der Sprache der Kirche. Damals war noch der Bischof alleiniger Stadtherr. Dass das Stadtrecht von 1276 auf Deutsch - in dem Fall Mittelhochdeutsch - niedergeschrieben wurde, ist ein Beweis dafür, dass sich die Bürgerschaft von der katholischen Kirche emanzipiert hat. Der Bischof wird zwar noch Stadtherr genannt - aber in einem Atemzug mit dem König, der auch den Stadtvogt ernannte. Hier wird der allmähliche Prozess zur kommunalen Selbstverwaltung sichtbar.
epd: Was wird denn in einem Stadtrecht eigentlich geregelt?
Schwab: Das Augsburger Stadtrecht ist allein auf die Stadt Augsburg zugeschnitten. Andere Stadtrechte, wie zum Beispiel in Ulm, Freiburg oder Frankfurt, wurden auf umliegende Orte übertragen. Das ist in Augsburg nicht passiert. Im Stadtrecht wurde kein neues Recht niedergeschrieben, sondern geltendes Recht zusammengefasst. Im ersten Teil geht es um die Rechte des Königs, des Bischofs, Vogts und des Burggrafen. Im zweiten Teil um die Hochgerichtsbarkeit sowie das Straf- und Verfahrensrecht. Im dritten Teil dann um die Niedergerichtsbarkeit und die verschiedenen Lebensbereiche in Augsburg. Es wurde bis 1512 fortgeführt und mit neuen Regelungen gefüllt. Ab dann nimmt seine Bedeutung ab. Offiziell gültig war es bis 1806.
epd: Wie oft bekommt denn die Öffentlichkeit das Original-Buch zu Gesicht?
Schwab: Das Stadtrecht von 1276 gehört dem Freistaat Bayern und befindet sich als Dauerleihgabe im Stadtarchiv Augsburg. Und dort wird es sehr selten gezeigt, einfach weil es so wertvoll ist. Ich weiß, dass es 1955, 1976 zum 700. Jubiläum und nochmal 1988 ausgestellt war. Jetzt im Februar ist also eine der wenigen Gelegenheiten, es einmal live zu sehen. (0293/30.01.2026)