Meldebehörden in Baden-Württemberg übermitteln künftig frühere Vornamen und Geschlechtseinträge von Bürgern an die Polizei. Die Regelung betrifft vor allem Menschen, die ihre Daten nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen, wie aus einer am Montag veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht.
Das Innenministerium hält die Weitergabe der Daten für zwingend erforderlich. Nur so könne die Polizei bereits vorhandene Informationen zu einer Person in ihren Systemen weiterhin eindeutig zuordnen. Andernfalls könnten bei Gefahrenlagen, Zuverlässigkeitsprüfungen oder in der Strafverfolgung folgenschwere Fehleinschätzungen entstehen. Besonders in den Bereichen Extremismus und Terrorismus sei es geboten, Wissenslücken zu verhindern.
Die Landesregierung rechtfertigt den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit dem Bundesgesetz. Das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz schütze Betroffene zwar grundsätzlich durch ein Offenbarungsverbot. Es erlaube aber ausdrücklich den Informationsaustausch zwischen amtlichen Registern. Zudem gelte das Verbot nicht, wenn besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern, etwa für die Aufgaben von Sicherheitsbehörden.
Die Datenübermittlung dient laut Ministerium nur der technischen Aktualisierung bestehender Datensätze. Sie erfolge unter strikter Zweckbindung und führe nicht zu einer Sonderbehandlung der betroffenen Personen. An der Änderung der Meldeverordnung waren alle Ministerien beteiligt. Angehört wurden den Angaben zufolge unter anderem die kommunalen Landesverbände, die großen Kirchen und verschiedene Schulbeiräte. (0292/02.02.2026)