Aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe sollen in Frankreich künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Die Regierung in Paris legte einen Gesetzentwurf vor, der Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente erlauben soll. Wenn der körperliche Zustand es den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl, von einem Arzt oder einer Pflegekraft helfen lassen können. Die katholischen Bischöfe reagierten auf die Initiative, indem sie vier Bischöfe als Sprecher benannten, die gegen die Zulassung aktiver Sterbehilfe eintreten sollen.
Eine entsprechende Initiative hatte Präsident Emmanuel Macron vor einigen Wochen in einem Interview der Zeitungen "Liberation" und "La Croix" angekündigt. Einen ersten Aufschlag für einen Gesetzestext hatte Macron bereits für vergangenen Herbst angekündigt. Vorangegangen war ein langer Prozess mit Bürgerbeteiligung. Ein Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte, eine begrenzte Zulassung aktiver Sterbehilfe sei unter bestimmten strengen Voraussetzungen denkbar.
